Auswärtiges Amt: Stand 27.02.2012
Oman: Reise- und Sicherheitshinweise

Land: Oman


Letzte Änderungen:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisende in Oman sollten generell, in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuelle Demonstrationen fernhalten. Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die
Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der
Piratenangriffe unverändert hoch ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung bei
Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität:
Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman, sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.Daneben werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen: Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe
deponieren.Bei Fahrten über längere
Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaft führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden.Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden,zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibtFür Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest
sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei Off-Road Touren wird
empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
Bei Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da diese
sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln können.Besonderheiten in der „Straße von Hormuz". Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormuz wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser
Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische
Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in
Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Mietwagen

Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen (bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate auch mit dortiger Gültigkeit) geachtet werden.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B.tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen
untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche

Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja

Vorläufiger Reisepass
Vorläufige grüne Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber noch mindestens sechs Monate gültig
sein.

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise.
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das man an allen
Grenzübergangsstellen erhalten kann (s. Anmerkungen unten).

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja

Reisepass
Ja

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Nein

Weitere Anmerkungen
Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise .
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das man an allen
Grenzübergangsstellen erhalten kann (siehe Anmerkungen unten).

Einreisevisum nach Oman

Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.

Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:

a) Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu zehn Tagen. Gebühr: 5 OMR =
ca. 10 EUR. Verlängerungsmöglichkeit um weitere zehn Tage.
b) Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu einem Monat. Gebühr: 20 OMR
= ca. 40 EUR. Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat.
c) Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Gebühr: 50 OMR =
ca. 100 EUR. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondereGeschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine
Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der unter a) bis c) genannten Visa wird eine Strafgebühr i.
H. v. 10 OMR = ca. 20 EUR / Tag erhoben.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Transitvisum (Gebühr: 5 Omanische Rial = ca. 10 EUR). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der omanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind für Aufenthalte von max. 24 Stunden (z.B. im Rahmen eines Landganges) von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus Katar Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa.
Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist Einreise aus dem Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt
werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen
Emirate zu beachten.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden:
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: 030-81 00 510
Fax: 030-81 00 51 96
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei unter www.rop.gov.om/ oder der Flughafenbetreibergesellschaft www.omanairports.com

Besondere Zollvorschriften

Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden. Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als einer Flasche Alkoholika sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und
von Waffen.Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die
Todesstrafe. Bei der Einfuhr von
Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten (Antidepressiva und andere
Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.
Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.
Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.
Medizinische Hinweise

Impfschutz

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate hinaus auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige
Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids

Ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria. Weitere Tropen-
und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Beim Baden im Meer ist erhöhte Vorsicht wegen Feuerquallen, Wasserschlangen, Giftfischen, Rochen und Haien unerlässlich. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist. Ein ausreichender, weltweit gültiger
Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind
dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?).
Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Nahrungsmittel

Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine
Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte gefiltert oder abgekocht werden.Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist
empfehlenswert.Die Versorgung mit
Nahrungsmitteln ist gut.Vorsicht beim Verzehr von nichtpasteurisierten Milch- und nicht abgekochten bzw. durchgebratenen Fisch- und Fleischprodukten ist angeraten.Außerhalb Maskats sollte man auf Eiswürfel im Getränk verzichten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. Bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften
im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Oman Reise Sicherheitshinweise kulturell politisch Reiseinformationen