Auswärtiges Amt: Stand 27.02.2012
Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise

Land: Nepal


Aktuelle Hinweise

Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften führen können.

Wegen der am 27.05.2012 auslaufenden Frist zur Erstellung einer Verfassung ist wieder vermehrt mit Streiks und Auseinandersetzungen zu rechnen. Am 27.02.2012 ereignete in der Nähe des Sitzes mehrerer Ministerien (Singha Durbar) wieder eine Bombenexplosion, bei der mehrere Menschen ums Leben kamen. Zu dem Anschlag bekannte sich eine ethnische Untergrundorganisation. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu größeren politischen Kundgebungen, General- und Transportstreiks
und anderen Aktionen als Druckmittel politischer Kräfte. Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.Es wird daher um äußerste Vorsicht gebeten, vor allem bei bekannten Sehenswürdigkeiten. Große Menschenansammlungen sollten gemieden werden
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil. Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise
beachten:

Vom 25. bis zum 28. März 2011 explodierten vier Sprengsätze in öffentlichen Verkehrsmitteln (Mini-Busse) im Terai (Grenzgebiet zu Indien).
Ein wurde getötet und 44 weitere wurden verletzt. Es wird empfohlen, derzeit von der Benutzung öffentlicher Busse in der Terai-Region abzusehen.

Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten.
In den bei Touristen beliebten Stadtvierteln Kathmandus, vor allem im Bezirk "Thamel", ist es zu vereinzelten Übergriffen auf Frauen gekommen, die allein unterwegs waren. Es wird aus diesem Anlass empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und umsichtig zu sein und ständig mit
Begleitung unterwegs zu sein.
Reisen über LandGrundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw.
organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf
www.nepalbandh.com einsehbar.
Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen.
Straßen – auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.
Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen
Aufenthaltsort.Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch
machen.

Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.

Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu
beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen
keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann.Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.
Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf
hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können.
In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen.
Kriminalität Aufgrund der politischen Instabilität und der Unzuverlässigkeit des Rechtssystems ist eine steigende Gewaltbereitschaft und Kriminalität im ganzen Land feststellbar. Im laufenden Jahr haben
bereits mehrere Touristinnen Vergewaltigungen in Thamel, dem Touristen-Viertel Kathmandus,
angezeigt.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen erpressen in vielen Landesteilen nationale und
internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger "Spenden-Erpressungsversuche".
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird daher angeraten.
Naturkatastrophen Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder
Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet.

Am 18.09.2011 wurde die Himalaya-Region von einem Erdbeben der Stärke 6,9 an der Grenze zwischen Indien und Nepal erschüttert, das Zentrum des Bebens lag nahe des bei Bergwanderern beliebten Kangchenjunga Nationalparks ca. 270 km östlich von Kathmandu. Im östlichen Nepal sind einige Häuser eingestürzt, in Folge des Bebens und des anhaltenden Monsunregens kam es auch zu Erdrutschen, wovon insbesondere kleinere Bergstraßen betroffen sind. Der Betrieb des Internationalen Flughafens Kathmandu ist nicht betroffen. Das Himalaya-Gebiet gilt insgesamt als stark erdbebengefährdet. Es wird daher ständig um Vorsicht gebeten. Es wird empfohlen, sich vor Anreise auf die Möglichkeit eines Erdbebens vorzubereiten und
mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
Hinweise für Trekking-Touren.
Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben,
ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu,
Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei
Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der
Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen
werden.
Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können.
Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit.Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System)
vorweisen, das von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents
Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen (Gebühr 10 US-Dollar) als auch für Individualtrekker (Gebühr 20 US-Dollar) ausgestellt wird.
Die Gebühr muss zum aktuellen Wechselkurs in nepalesischen Rupien entrichtet werden. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Gelegentlich werden
die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
In jüngster Vergangenheit kam es zu empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten
einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. „load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.

Verkehrsbedingungen

Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des
Telefonnetzes zerstört.Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand
der Flugzeuge besorgt.Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den
Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.
Geldversorgung. Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN.
Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und
1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden.Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen


Reisepass
Ja,Gültigkeit 6 Monate

Vorläufiger Reisepass
Ja, Gültigkeit 6 Monate

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen:


Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass
Ja, Gültigkeit 6 Monate

Reisepass
Ja, Gültigkeit 6 Monate

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Nein

Weitere Anmerkungen

Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr.
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen,
ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt
wird.Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden.
Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden
www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen unter www.nepalembassy-germany.de .
Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.
Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np . Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder
andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen
kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht. Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/
Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren). Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer
Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
Besondere Zollvorschriften Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen oder das nepalesische Finanzministerium www.customs.gov.np geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend
die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.
Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:
Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden1 gebrauchtes Fernglas1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte
Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass eingetragen)gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte Haushaltsgegenstände1 Kinderwagen und 1 Dreirad1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set
Filzstifte oder Bleistifte1 gebrauchte Armbanduhr. Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände Sortiment Zimmermannswerkzeuggebrauchte ärztliche Standardinstrumente für Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte1 Musikinstrument und notwendiges Zubehör für MusikerSportartikel für SportlerAngel.
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für VideoaufnahmenMedikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht – siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )Nahrungsmittel
inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1000frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1000 Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen Genehmigungsfrei ausgeführt werden
dürfen in Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat. Dieses Recht kann nur im Rahmen des bei der Einreise
deklarierten Betrages ausländischer Währung ausgeübt werden. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.
Dies sind unverbindliche Angaben, die geändert werden können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon in Kenntnis gesetzt wird. Verbindliche Auskünfte sind bei der nepalesischen Botschaft oder der nepalesischen Einwanderungsbehörde (www.immi.gov.np) erhältlich.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu
empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als „unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden; es sind jedoch in den letzten Jahren keine Fälle tatsächlicher Strafverfolgung
bekannt geworden.Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen
Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist und verfolgt wird, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet.
Medizinische Hinweise Impfschutz.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keineImpfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio,
(Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Japanische Encephalitis

In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus – Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet.
Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen;
für Langzeitaufenthalter noch eine dritte Impfung nach 12-24 Monaten).

Durchfallerkrankungen

Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig.
Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres
Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden Malariamedikaments zur
Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Dengue-Fieber

Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.
Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren kann.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und
nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Höhenkrankheit

Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter
Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich
Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung
durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. Bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder
konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und
Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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