Jemen: Reisewarnung
Auswärtiges Amt: Stand 29.07.2011

Land: Jemen

Reisewarnung

Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.

Die deutsche Botschaft in Sanaa ist seit dem 04.06.2011 vorübergehend geschlossen. Eine
Hilfestellung vor Ort ist daher nicht möglich. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
Ende Mai 2011 ist es in Sanaa mehrfach zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften von miteinander rivalisierenden Parteien im innerjemenitischen Machtgefüge gekommen. Auch schwere Waffen wurden eingesetzt. Es kam zu etlichen Toten und Verletzten. Präsident Saleh wurde am 3.6. bei einem Angriff verletzt und befindet sich derzeit zur medizinischen Behandlung im Ausland. In
Sanaa ist es zwischenzeitlich zu einer brüchigen Waffenruhe gekommen, über deren Bestand keine belastbare Aussage getroffen werden kann. Die Auseinandersetzungen können jederzeit erneut ausbrechen.

Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen.


Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu teils heftigen gewaltsamen
Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen.
Insbesondere die Stadt Taiz ist betroffen. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft.

In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird. Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein
britischer Staatsangehöriger vermutlich durch eine Autobombe ums Leben.

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania,
Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur
Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung
beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und
Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen
nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.

Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein britischer
Staatsangehöriger vermutlich durch eine Autobombe ums Leben.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt.
Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.

Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Die Sicherheitslage in den Südprovinzen hat sich zuletzt verschärft bis hin zu Kampfhandlungen zwischen
militanten Kräften und Regierungstruppen, v.a. in der Region Abyan.

Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung
Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada
verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor.
Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.

Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete
gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region
Sa’ada geben.

Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten.
Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie
die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen

Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und
Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.

Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.

Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.

Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.

Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit
einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug
gegenüber einem Bikini gegeben werden.

Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere
Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden
unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die
Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.

Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der
zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf
geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu
verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit
Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen
Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass
JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis
nein

Vorläufiger Personalausweis
nein

Weitere Anmerkungen:
Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s.
Anmerkungen unten).

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus

Reisepass
JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis
nein

Vorläufiger Personalausweis
nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
JA

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
nein

Weitere Anmerkungen
Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen
Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von
der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein
Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.
Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche
vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung -
führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei
der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:Jede Art von Drogen, ausgenommen
QatPornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien
(Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf
pornografischen Inhalt untersucht)Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt
sind und Produkte darausGüter, die in Israel produziert wurdenWaffen, Munition, explosive Stoffe
und FeuerwerkskörperAlkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die
jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich
führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke
allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:Gebrauchte persönliche GegenständeGeschenke, die
den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen
Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche
Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,persönliches Sportgerät,
persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.Goldschmuck bis zu 350 GrammElektrische Geräte
werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von
Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze,
Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium,
Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser
hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft
werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter
Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder
und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem
aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio,
Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder
besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie
überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten
Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit
Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser
benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei
Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer
Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht,
durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt
verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich.
Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von
Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in
einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes
Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben
der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine
Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene
verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt
erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu
empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor,
sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose,
Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige
Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend,
außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar
nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall
dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen
Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus
anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder
www.frm-web.de/
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.


Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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