Auswärtiges Amt: Stand 11.03.2011
Kiribati: Reise- und Sicherheitshinweise - Tsunami-Warnung

Land: Kiribati

Kiribati: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 11.03.2011
(Unverändert gültig seit 11.03.2011)

Aktueller Hinweis: Tsunami-Warnung!

Ein schweres Seebeben hat am 11. März gegen 6.45 MEZ im Nordosten Japans hat einen Tsunami ausgelöst. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.
Das Auswärtige Amt bittet um Beachtung der Gefahr von Nachbeben und der breit im Pazifikraum gegebenen Tsunami-Warnungen.


Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Kiribati besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen
In Kiribati gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.
Alle Deutsche, die nach Kiribati reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen
Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter www.wellington.diplo.de/Vertretung/wellington/de/Startseite.htmlDeutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.

Hausanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson StreetWellington 6011, Neuseeland
Postanschrift:
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland
Tel.: (0064 - (4) 473 60 63
Fax: (0064 – (4) 473 60 69
Internet: www.wellington.diplo.de
Email: info@well.diplo.de

Kiribati unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland.

Anfragen können jedoch an den kiribatischen Honorarkonsul in Hamburg gerichtet werden.
Adresse:
Honorarkonsul der Republik Kiribati
Herr Frank Leonhardt
Neumühlen 13
22763 Hamburg
Tel.: 040 / 36 14 61 12
Fax: 040 / 36 14 61 23
Email: consul.kiribati@leonhardt-blumberg.com

Geld/ Kreditkarten
Währung in Kiribati ist der australische Dollar.
Die Bezahlung per Kreditkarte ist in Kiribati nicht möglich. Reisende sollten daher genügend Bargeld für die Dauer des Aufenthaltes mitführen.
Weitere Informationen sind auf der Website des Kiribati National Tourism Office unter
www.visit-kiribati.com verfügbar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja

Vorläufiger Reisepass
Ja

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Ja

Weitere Anmerkungen
Visum wird bei Einreise ausgestellt wenn Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt wird

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja

Reisepass
Ja

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Ja

Weitere Anmerkungen


Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum
Deutsche Touristen erhalten das erforderliche Visum bei der Einreise

Besondere Zollvorschriften
Devisen dürfen uneingeschränkt eingeführt werden. Bis zu 225 Gramm Tabak oder Zigarren bzw. 200 Zigaretten dürfen zollfrei eingeführt werden. Ebenfalls zollfrei ist die Einfuhr von je 1 Liter Spirituosen und Wein (nur von Personen über 21 Jahren). Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden
Genehmigung eingeführt werden.
Zollfrei, jedoch bei der Einreise zu deklarieren ist die Einfuhr folgender Gegenstände: ein Fernglas, eine Fotokamera, sechs unentwickelte Filme, ein transportables Radio, ein Kassettenrecorder, eine Schreibmaschine sowie Sportausrüstung.
Für Pflanzen, Samen, Tiere und Tierprodukte bestehen strenge Quarantänevorschriften. Die Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und pornographischen Veröffentlichungen ist verboten.
Die Ausfuhr von menschlichen Überresten, mehr als dreißig Jahre alten Artefakten, historischen Kampfschwertern und traditionellen Gegenständen unterliegt Einschränkungen. Detaillierte
Informationen sind erhältlich beim Ministry of Communication, Transport and Tourism Development, Tourism Division, P.O. Box 487 Betio, Tarawa (Tel. +686 26003, Fax +686 26193, E-Mail: secretary@mict.gov.ki).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Vor Erwerb, Besitz, Abgabe sowie der Ein- und Ausfuhr von jeglicher Menge von Rauschgiften aller Art wird eindringlich gewarnt. Für den Besitz selbst geringer Mengen von Rauschgift sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor.


Medizinische Hinweise

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die aus
Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen.

Infektionskrankheiten, Vorsorge
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis
A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte
Speisen oder Getränke übertragen werden. Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und der
Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils,
Mückennetze etc. wird empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kiribati entspricht nicht deutschem Standard. Krankenhäuser und eine
Notfallversorgung befinden sich nur in der Hauptstadt. Es sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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