Auswärtiges Amt: Stand 11.03.2011
Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise - Tsunami-Warnung

Land: Indonesien

Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 11.03.2011
(Unverändert gültig seit 11.03.2011)

Aktueller Hinweis: Tsunami-Warnung!

Ein schweres Seebeben hat am 11. März gegen 6.45 MEZ im Nordosten Japans hat einen Tsunami ausgelöst. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.
Das Auswärtige Amt bittet um Beachtung der Gefahr von Nachbeben und der breit im Pazifikraum gegebenen Tsunami-Warnungen.


Aktuelle Hinweise zur Situation aktiver Vulkane in Indonesien

Mehrere Vulkane in Indonesien sind gegenwärtig aktiv (Bromo auf Java, gelegentlich Anak Krakatau in der Sundastraße). Besonders in der Nähe der aktiven Vulkane sollten sich Reisende nicht aufhalten.
Mit erheblichen Gesundheitsrisiken muss gerechnet werden.
Reisenden in der Region wird empfohlen, das Nachrichtenbild aufmerksam zu verfolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den Anschlägen auf das Ritz Carlton und Marriott Hotel am 17. Juli 2009 in Jakarta hat sich die Sicherheitslage in Indonesien dank des entschiedenen Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen die terroristischen Netzwerke beruhigt. Die Überwachungsmaßnahmen wurden an allen stark frequentierten
Öffentlichkeitsbereichen verstärkt. Die Mehrzahl der von Ausländern besuchten Hotels in Jakarta und in den touristischen Zielregionen wie Bali hat das notwendige Schutzpersonal verstärkt und führt
Einlasskontrollen durch.

Drei bewaffnete Anschläge auf westliche Ausländer Ende November 2009 in der Autonomieregion Aceh (Nordsumatra) und ein bewaffneter Angriff auf eine lokale Polizeistation in Hamparan Perak nahe
Medan (Nordsumatra) am 22. September 2010 sowie laufende Polizeiaktionen in der Region lassen es angeraten erscheinen, sich vor Reisen nach Aceh und Nordsumatra über den aktuellen Stand der Sicherheitssituation zu informieren.

Innenpolitische Situation
Die beiden demokratischen Wahlen im letzten Jahr, die Parlamentswahlen am 9. April 2009 und die Präsidentschaftswahlen am 8. Juli 2009, verliefen durchweg friedlich. Indonesien ist bemüht, die errungene Stabilität als Demokratie durch verbesserten rechtsstaatlichen Schutz abzusichern.
Nach wie vor ist Umsicht geboten bei Aufenthalten in Regionen mit ethnischem oder religiösem Konfliktpotential wie Aceh oder Papua. Größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten dort gemieden werden.

Sicherheitslage
Die Führungsspitze der indonesischen Terrorzellen wurde nach den Anschlägen von Jakarta im Juli 2009 durch mehrere Polizeiaktionen im September 2009 empfindlich getroffen. Der Verfolgungsdruck der indonesischen Behörden wurde seitdem weiter ausgedehnt und intensiviert.
An Orten, besonders in Jakarta und auf Bali, die bevorzugt von Ausländern frequentiert oder mit dem westlichen Ausland identifiziert werden, wie Hotels, Botschaften, Einkaufszentren und touristische
Einrichtungen, sollte man die Sicherheitsmaßnahmen des Wachpersonals akzeptieren, wozu auch Einlasskontrollen und die Durchleuchtung von Handgepäck zählen.
Die Sicherheitslage in der Provinz Aceh im Norden Sumatras hat sich seit der Unterzeichnung eines Friedensabkommens zwischen der indonesischen Regierung und der separatistischen „Bewegung Freies
Aceh“ und nach den Gouverneurswahlen im Dezember 2006 grundlegend verbessert. Ende November 2009 ist es jedoch zu drei bewaffneten Anschlägen gegen westliche Ausländer gekommen. Die Regionalregierung von Aceh ist über diese Attentate auf Ausländer höchst beunruhigt. In Abstimmung mit der Polizei, dem Militär und den zuständigen Ministerien wurden zusätzliche Maßnahmen
umgesetzt, um die Sicherheit von Ausländern zu gewährleisten. Die der Taten Verdächtigen wurden gefasst. Seit Anfang 2010 haben indonesische Sicherheitskräfte mehrere Terrorcamps im Norden Sumatras geschlossen und zahlreiche Extremisten festgenommen. Reisende sollten sich bei Aufenthalten in der Region Nordsumatra über die aktuelle Sicherheitslage stets genau informieren.
Ethnische und religiöse Spannungen
In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon war es in den vergangenen Jahren zu Unruhen mit Toten und Verletzten gekommen, ebenso in Zentralsulawesi um die Stadt Poso und in den
Provinzen von Papua (ehem. Irian Jaya). Reisen in diese Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden. Für alle der bezeichneten Regionen gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt.


Naturkatastrophen

Aktuelle Informationen zur Situation aktiver Vulkane in Indonesien können Sie am Anfang dieses Textes einsehen.
In ganz Indonesien sind derzeit verstärkt vulkanische Aktivitäten und Erdbeben zu verzeichnen.
Indonesien ist der größte Inselstaat der Erde und umfasst Tausende Inseln. Die Gefahr von Seebeben (Tsunamis) ist ständig gegeben. Am 26. Dezember 2004 hatte ein Seebeben vor der Insel Sumatra eine zerstörerische Flutwelle ausgelöst, die Tausende Todesopfer forderte.
Indonesien wurde bereits häufiger von schweren Erdbeben heimgesucht.

Verkehrsinfrastruktur
Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien leidet häufig an technischen Mängeln und generell am mangelnden Risikobewusstsein der Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheitsanforderungen und -vorkehrungen liegen deutlich unter europäischem Niveau. Der Straßenverkehr, insbesondere außerhalb der Großstädte, ist unfallträchtig. Fahrzeuge sollten grundsätzlich nur mit Fahrer angemietet werden.

Flugverkehr
2007 wurde allen indonesischen Fluggesellschaften aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission wegen Sicherheitsbedenken der Betrieb in der Europäischen Union untersagt. Dieses Ein-
und Überflugverbot wurde zwischenzeitlich für die indonesischen Fluggesellschaften Garuda
Indonesia, Mandala Airlines, Indonesia Air Asia, Batavia Air, Premier Air und Air Fast von der EU aufgehoben, da das Land mit dem Inkrafttreten des neuen Flugsicherheitsgesetzes Anfang 2009
mittlerweile den meisten Anforderungen der EU entspricht. Die genannten Fluggesellschaften genügen den geforderten Sicherheitsanforderungen der EU. Die staatliche Linie Garuda hat den Direktverkehr
mit der EU bereits wieder aufgenommen. Außer den o.g. Fluggesellschaften bleibt das Ein- und Überflugverbot der EU bis auf Weiteres in Kraft.

Piraterie
Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) sind durch Piraterie gefährdet.

Sportliche Aktivitäten
Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann.
Grundsätzlich sollte man aus Sicherheitsgründen nur vom Hotel oder Reisebüro empfohlene Reiseführer engagieren.

Hilfe im Notfall
Rettungsdienste verfügen nicht über die in Europa gängige Ausbildung und Ausrüstung. In weiten Landesteilen entspricht die medizinische Versorgung nicht deutschen Standards. Versicherungsschutz
für den Krankheitsfall sollte unbedingt vorhanden sein. Krankenhäuser und Ärzte in Indonesien erwarten Vorauszahlungen bzw. Garantien für die Kostenübernahme, selbst in medizinischen Notfällen.
Bargeld kann überall im Land mit ec- (Maestro) und gängigen Kreditkarten abgehoben werden.
Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten und sich aufgrund ihrer Konstitution
oder Aktivitäten (z.B. Bergsteigen) besonderen Risiken aussetzen, sollten über zusätzlichen Versicherungsschutz verfügen und Notfalladressen bei sich führen, die im Ernstfall eine schnelle Evakuierung nach Jakarta oder Singapur gewährleisten. In den "outer islands" (NTT, Kalimantan auf
dem Lande, Nordmolukken u.ä.) gibt es nur eine sehr einfache, europäischen Ansprüchen bei weitem nicht genügende Gesundheitsversorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 1. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach
Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen, zahlbar in USD. Euro können getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen Rupiah. Die Zahlung ist nur mit Bargeld möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus
praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine
einmalige Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus für weitere 30 Tage ist seit dem 26.01.2010
möglich. Nach vorläufigen Informationen kann diese bei jeder Zweigstelle der indonesischen
Einwanderungsbehörde Imigrasi für 20,- USD (200.000,- IDR) eingeholt werden. Es ist nicht möglich,
sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor
der Einreise beantragt werden. Bei Einholung des Visums bei der Einreise ist das Rückflugticket
vorzulegen.
Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme).
Dieser Visatyp kann nur einmalig verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten
bei der Einreise gerechnet werden.
Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich:
Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Bandung, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado,
Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang.
Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan
Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang
(Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug
Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta).
Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen.
Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt,
Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung
Informationen darüber eingeholt werden, ob ein Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist.
Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende
Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu
fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar
in bar zu zahlen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise

Vorläufiger Reisepass
Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Reisedokument.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise

Reisepass
Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Ja, aber nur mit Lichtbild; kann dennoch zu Rückfragen führen

Weitere Anmerkungen
Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Reisedokument.

Sonstige Hinweise
Die Flughafensteuer für internationale Flüge, die bei der Ausreise zu entrichten ist, bewegt sich
zwischen 50.000,- Rp (Tanjung Pinang) und 150.000,- Rp (Jakarta/Bali/Surabaya).
Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise. Im Normalfall
geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien
unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim
örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.
Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise
führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei
der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und mit drakonischen Strafen bedroht. Schon der
Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen und bei Drogenhandel droht u.U.
die Todesstrafe. Angesichts einschlägiger Haftfälle wird daher eindringlich vor dem Erwerb, dem
Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die
Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann
verhängnisvolle Folgen haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus nach deutschem Recht
strafbar, auch wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
Indonesische Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei
Verstößen gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch
manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen
gerechnet werden. Die Deutsche Botschaft kann die Länge von Strafverfahren und die Haftumstände
erfahrungsgemäß nur wenig beeinflussen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe
auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen
und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie
und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch
Hepatitis B, Typhus, Japanische Encephalitis und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Denguefieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Mücke
Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. Es lässt sich aufgrund der Symptome allein nicht sicher von
Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge
auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt
keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden.
Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Malaria
Das Risiko besteht ganzjährig. Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Irian Jaya
(Neu Guinea), Kalimantan (Borneo), Nord- und Zentralsulawesi, Molukken sowie auf allen Inseln
östlich von Bali, einschließlich Lombok. Auch im Nord- und Südosten von Sumatra, vor in allem Riau
und Lampung, besteht ein hohes Malariarisiko.
Ein mittleres Risiko, verstärkt in den Regenzeiten, besteht im Hochland von Jayawijaya, Irian Jaya
(Neu Guinea), in tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der Südküste von Java einschließlich der
Nationalparks, im Hinterland von Bali, auf der Insel Nias sowie auf den übrigen Inseln.
Kein oder nur geringes Risiko besteht in den Touristikzentren auf Java und Bali, die Großstädte im
Norden von Java gelten als malariafrei. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender,
nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica
(ca. 65 % der Fälle in Indonesien!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann
auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser
Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby -
Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind
verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf
dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie
Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem
Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner
besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig (Dengue!) und
in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen
wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten
Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im
Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum
Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder
Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie
möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und
vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken
eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können
ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird ein negativer
HIV-Antikörpernachweis bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Kondombenutzung
wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza,
Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet.
Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und sind bisher nur auf einigen Inseln
(schwerpunktmäßig Java und Sumatra, vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen, mit
weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren
aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird
Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber
hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen
jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu
freilaufenden Katzen vermieden werden, Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw.
Geflügel kommen.
Auf einigen Inseln Indonesiens ist Tollwut endemisch. Seit Dezember 2008 ist es auch auf Bali
vermehrt zu Infektionen mit tödlichem Ausgang gekommen. Bei entsprechender Exposition wird ein
Impfschutz empfohlen.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an
Reisende zur Vogelgrippe“).
Luftverschmutzung durch Waldbrände
In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen
Waldbränden, die sicher in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar
machen können. Herz- und Lungenkranke, Asthmatiker, ältere oder diesbezüglich empfindliche Personen
sollten dann nicht ohne individuellen Rat ihres Arztes einreisen. Darüber hinaus wird empfohlen,
sich – gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen von Indonesien –
über die Verhältnisse vor Ort zu unterrichten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach
technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer
Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung sind dringend zu
empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst
in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen
Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B.: http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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