Auswärtiges Amt: Stand 11.03.2011
Honduras: Reise- und Sicherheitshinweise - Tsunami-Warnung

Land: Honduras

Ein schweres Seebeben hat am 11. März gegen 6.45 MEZ im Nordosten Japans hat einen Tsunami ausgelöst. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.
Das Auswärtige Amt bittet um Beachtung der Gefahr von Nachbeben und der breit im Pazifikraum gegebenen Tsunami-Warnungen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die Kriminalität in Honduras hat ein alarmierendes Ausmaß erreicht und steigt weiter. Sie zeichnet sich aus durch hohe Gewaltbereitschaft auch unter Drogeneinfluss und eine geringe Hemmschwelle beim Gebrauch von Schusswaffen. Diese Faktoren haben das Risiko bei Reisen nach und in Honduras in den letzten Jahren erhöht. Entführungen in San Pedro Sula, Santa Barbara, Tegucigalpa, La Ceiba und auf den “Bay Islands” nehmen zu. Besondere Besorgnis erregen gewalttätige Jugendbanden, denen sich nach Weltbankberichten in Honduras mittlerweile über 40.000 Jugendliche angeschlossen haben. Bewaffnete Raubüberfälle sind an der Tagesordnung. Honduras hat eine der höchsten (pro-Kopf-) Mordraten weltweit. Im Jahr 2009 ist die Mordrate laut Studie der honduranischen Behörden im Vergleich zum Vorjahr erneut um 18% (!) auf 5.265 (2008: 4.473) Opfer gestiegen. Dies entspricht einer Mordrate von rund 67 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Auch deutsche Staatsangehörige zählten in der Vergangenheit zu den Opfern.
Vor Reisen per Anhalter wird (insbesondere Frauen) dringend abgeraten. Aber auch die Benutzung von Taxis und Überlandbussen ist nicht ungefährlich. Gelegentlich kommt es zu Überfällen durch die Taxifahrer selbst. In den letzten Monaten häufen sich auch Berichte über „geklonte“ Taxis, die offizielle Nummern und Anstriche nachahmen. Die Benutzung von Radiotaxis wird deshalb empfohlen, da
dort Fahrer, Nummer des Fahrzeugs und Fahrtziel von der Taxizentrale notiert werden.
Übergriffe auf Reisende werden insbesondere in den größeren Städten, der Strecke von San Pedro Sula zur Mayastätte Copán, aber auch den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Besondere Vorsicht wird an der Karibikküste empfohlen, insbesondere in und um Tela, La Ceiba und San Pedro Sula. Auf Strandbesuche nach Einbruch der Dunkelheit sollte verzichtet werden. In letzter Zeit hat sich
offensichtlich der Drogenschmuggel über die Provinz Olancho intensiviert. Die hierdurch immer wieder aufflackernden Banden- und Familienfehden sowie staatliche Polizei- und Armeeeinsätze bilden ein zusätzliches Sicherheitsrisiko. Transporte und Reisen sind nur während des Tageslichts zu unternehmen. Die Dunkelheit ist unbedingt zu vermeiden. In der genannten Provinz Olancho kommt es gelegentlich auch zu Polizeikontrollen durch „falsche Beamte“.
Wegen der häufigen Überfälle und Diebstähle sollten Reisende Schmuck, größere Mengen an
Zahlungsmitteln sowie Dokumente möglichst im Hotelsafe aufbewahren und unsichere Stadtviertel - insbesondere bei Dunkelheit - meiden. Ausweispapiere sollten in Kopie mitgeführt werden.
Eine Sondereinheit der honduranischen Polizei, die speziell zum Schutz von Touristen gebildet wurde, bietet Reisegruppen eine Eskorte bei Überlandfahrten an. Der Schutz durch die „Policía Turística“ kann über den jeweiligen Reiseveranstalter gegen geringfügige Mehrkosten gebucht werden.
Es wird empfohlen, nach Möglichkeit Gruppenreisen per Bus wahrzunehmen.
Frauen wird empfohlen, bei Weisungen der Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) zum Mitkommen auf der Begleitung durch eine weitere Person zu bestehen.

Wirtschaft
Potentiellen Investoren in Honduras wird empfohlen, sich an die Deutsch-Honduranische Industrie- und Handelskammer www.deinternational.com.hn in Tegucigalpa zu wenden, um spezifische Auskünfte über das Investitionsklima und Sicherheitsaspekte, auch der rechtlichen Sicherheit, einzuholen. Das im Jahre 1998 in Kraft getretene bilaterale Investitionsschutzabkommen hilft theoretisch, Vorbehalte zu überwinden, jedoch ist die Anwendung der inhaltlichen Substanz des Abkommens aus letzter Erfahrung schwierig und mit juristischen Hürden verbunden.

Naturkatastrophen
Honduras liegt in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November). Während der Hurrikan-Saison muss in den touristisch erschlossenen Gebieten vor allem an der Karibikküste und auf den Inseln "Islas de la Bahia" mit Beeinträchtigungen bei Verkehrsverbindungen sowie Strom- und
Wasserversorgung gerechnet werden. Häufig kommt es nach starken Regenfällen zu Überschwemmungen.

Die Anweisungen der Behörden (z.B. Evakuierungsmaßnahmen) sollten befolgt werden. Bitte informieren Sie sich sowohl vor als auch während Ihres Hondurasaufenthaltes regelmäßig in den Medien und Internet über aktuelle Unwetterwarnungen.

Allgemeine Reiseinformationen
Honduras besitzt an der Nordküste vier Häfen: Puerto Cortés, Tela, Puerto Castilla und La Ceiba, und an der Südküste einen Hafen: San Lorenzo. Diese Häfen werden von Fracht- und Containerschiffen angelaufen. Schiffsreisen mit Kombifrachtern sind nicht mehr möglich.

Geld / Kreditkarten
Die honduranische Währung ist der Lempira: 1,- Lempira = 100 Centavos (Kurs: 1,-- Euro = rd. 25 Lempiras). Bare Euro können in Honduras in einigen wenigen Banken inzwischen eingelöst werden.
Akzeptiert werden (nicht überall) namhafte internationale Kreditkarten (z.B. Visa, Master Card, American Express) sowie US-Dollar-Reiseschecks und Schecks, die in US-Dollar auf eine US-Bank bezogen sind sowie bare US-Dollar (möglichst keine 100-USD-Banknoten). Zunehmend kann auch an
Geldautomaten, die im MAESTRO-(CIRRUS)-System integriert sind, Bargeld mit der EC-Karte abgehoben werden. Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen.

Flugverbindungen
Es gibt keine direkte Flugverbindung von Deutschland aus. Die kürzeste Verbindung ist über Miami, das von Lufthansa täglich angeflogen wird. Von Miami nach Tegucigalpa und San Pedro Sula besteht eine tägliche Flugverbindung durch TACA (über San Salvador und auch direkt) und American Airlines,
letztere ohne Zwischenlandung. Weitere Verbindungen bestehen über Houston (von Deutschland aus mit Lufthansa zu erreichen) und Weiterflug nach Tegucigalpa mit TACA oder Continental Airlines, oder über Atlanta mit Delta Airlines.
Mit Iberia/TACA ist Hin- und Rückflug ohne Übernachtung nach Tegucigalpa möglich.
Die Hauptflughäfen sind Tegucigalpa, San Pedro Sula, La Ceiba und Roatán. Die salvadorianische TACA fliegt (über San Salvador) alle mittelamerikanischen Länder an; weiterhin fliegt die panamaische
COPA Tegucigalpa und San Pedro Sula an. Seit September 2007 fliegt die kubanische Aero Caribbean einmal wöchentlich von Tegucigalpa nach Havanna. Die honduranische Inlandsfluggesellschaften
Isleña, SOSA und Atlantic Airlines verbinden die Hauptstadt mit den Flughäfen im Landesinneren.

Straßenverkehr
Auf den Hauptstraßen, vor allem zwischen San Pedro Sula und Tegucigalpa, verkehren Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrstechnisch nicht immer sicher. Des Weiteren muss, insbesondere bei Linien, die nicht direkt verkehren, sondern unterwegs anhalten, mit Überfällen gerechnet werden.
Das geteerte Straßennetz ist spärlich, im Nordosten kaum vorhanden. Allerdings sind die geteerten Straßen bis auf einige Teilstrecken von relativ guter Qualität. Auf den unbeleuchteten Straßen, die häufig Schlaglöcher aufweisen, sollte nach Einbruch der Dunkelheit wegen reduzierter
Verkehrssicherheit und erhöhter krimineller Gefahr nicht mehr über Land gefahren werden. Außerhalb der Überlandstraßen ist die Benutzung von geländegängigen Fahrzeugen ratsam.

Taxis
Taxis sind ein weiteres preiswertes Verkehrsmittel, jedoch sind die Fahrzeuge in der Regel in schlechtem technischen Zustand, und die Fahrweise ist in der Regel gewöhnungsbedürftig. Der Preis
muss vor Antritt der Fahrt ausgehandelt werden. Außerdem bergen Sammeltaxis ein hohes Risiko, ausgeraubt zu werden. Autofahren ist in Honduras mit besonderen Risiken verbunden.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Vorläufiger Reisepass
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen


Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Reisepass
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Weitere Anmerkungen


Visum
Deutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass
ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. Bei Einreise aus einem anderen CA-4-Staat nach Honduras erhalten Reisende keine Aus- und Einreisestempel.
Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum „Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus“ bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landwege die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,00 US-Dollar bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung „Lempiras“.
Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Honduras eingeholt werden. In Deutschland ist dies das Generalkonsulat von Honduras in Hamburg.
Die früher ebenfalls häufig angewandte - allerdings nicht offizielle - Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, wird nicht mehr toleriert!
Zwar ist es auch zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern (z.B. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Hiervon
wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist.
Bei Einreise (mit und ohne Visum) wird von den Kontrollorganen in den Reisepass ein gelber Einreisezettel eingeheftet. Dieser muss bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Ausreise mit Minderjährigen Befindet sich ein Minderjähriger bei Ausreise aus dem Staatsgebiet der Republik Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils, so muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und mit einer spanischen Übersetzung versehen sein.

Ausreisegebühr

Einzelne Grenzübergänge verlangen eine Ausreisegebühr, die sehr unterschiedlich festgesetzt wird.
Eine zentrale Gebührenregelung gibt es nicht. Bei der Ausreise per Flugzeug sind am Flughafen verschiedene Gebühren in Höhe von rd. 35,- US-Dollar zu entrichten.

Einreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt
bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das honduranische "Ley Antidrogas" sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen
vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz (auch Kleinstmengen!) mit erheblichen Geldstrafen
belegt und ausgewiesen.
Bitte nehmen Sie keine Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze und
transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne genau deren Inhalt zu kennen.
Medizinische Hinweise
Denguefieber
Die Fallzahlen lagen 2010 weit über den Zahlen der Vorjahre. Jedoch ist mit dem Ende der Regenzeit
auch wieder ein Rückgang auf normales Niveau eingetreten. Denguevirus-Infektionen werden von
tagaktiven Mücken übertragen. Es gibt keine Impfung gegen Denguefieber! Der Schutz besteht deshalb
im Vermeiden von Mückenstichen durch langärmelige Kleidung und mückenabweisende Mittel
(Repellentien).
Impfvorschriften
Bei Einreise aus gelbfieberendemischen Gebieten ist eine Gelbfieber-Impfung vorgeschrieben.
Impfschutz
Für Kurzreisen nach Honduras empfiehlt sich neben den in Deutschland üblichen Standardimpfungen -
siehe www.rki.de - ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Für Langzeitaufenthalte sollte außerdem ein
Impfschutz gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut bestehen.
Malaria
Infektionen sind relativ selten. Für die meisten Reisen ist eine Expositionsprophylaxe in den
Abend- und Nachtstunden ausreichend.
Weitere Empfehlungen
Auf Hygienemaßnahmen sollte besonders geachtet werden, um Darminfektionen vorzubeugen. Es sollte
nur abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser getrunken werden. Rohe und halbrohe Speisen bzw.
ungeschältes Obst sollten vermieden werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen;eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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