Auswärtiges Amt: Stand 11.03.2011
Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise - Tsunami-Warnung

Land: Costa Rica

Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 11.03.2011
(Unverändert gültig seit 11.03.2011)

Aktueller Hinweis: Tsunami-Warnung!

Ein schweres Seebeben hat am 11. März gegen 6.45 MEZ im Nordosten Japans hat einen Tsunami ausgelöst. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.
Das Auswärtige Amt bittet um Beachtung der Gefahr von Nachbeben und der breit im Pazifikraum gegebenen Tsunami-Warnungen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Auch in Costa Rica werden Touristen, insbesondere in den Touristenzentren und auf den Touristenrouten, in der letzten Zeit vermehrt Opfer von Diebstählen und teilweise auch bewaffneten Überfällen. Besondere Vorsicht wird insbesondere an der Brücke über den Rio Tárcoles, in San José (dort insbesondere in der Umgebung der Busbahnhöfe), in der Gegend von Limón (Cahuita, Puerto Viejo), aber auch auf den Zufahrtsstraßen zum Flughafen empfohlen.
Wertsachen sollten daher nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitgeführt und auf Schmuck ganz verzichtet werden, ebenso auf sichtbar getragene Gürteltaschen. Gepäck sollte man nie – auch nicht in abgeschlossenen Fahrzeugen - unbeaufsichtigt lassen und Fahrzeuge nur auf gut eingezäunten und bewachten Parkplätzen abstellen. Busreisende sollten berücksichtigen, dass von Transportunternehmen Schadenersatz für abhanden gekommenes/gestohlenes Reisegepäck in der Regel nicht zu erhalten ist;
Gepäck daher nach Möglichkeit im Personenteil des Busses transportieren und nicht aus den Augen lassen. Die häufigste Art des Diebstahls ist die Entwendung der Tagesrucksäcke, die viele Touristen
bei Busfahrten in der Gepäckablage verstauen. Pässe, Kreditkarten und alle anderen wichtigen Dokumente sollten daher unbedingt am Körper getragen werden und Taschen bei Busfahrten im Fußraum verstaut werden. Besondere Risiken bestehen bei Nachtfahrten und Unternehmungen in der Dunkelheit.
Besonders verbreitet sind derzeit Einbruchdiebstähle - insbesondere bei Mietwagen - im ganzen Land und selbst auf belebten Parkplätzen. Diebe schrecken auch bei Tageslicht und bei nur geringer Entfernung vom Fahrer nicht davor zurück, in Sekundenschnelle Autos – insbesondere Mietwagen – aufzubrechen und Gepäckstücke zu entwenden. Eine bekannte Diebstahlmethode ist es beispielsweise, Mietwagentouristen, die wegen eines „arrangierten“ platten Reifens anhalten müssen, Hilfe beim Reifenwechsel anzubieten und in einem unbeobachteten Moment Gepäck zu entwenden. Zudem häufen sich
Fälle, in denen Autofahrer unter vorgehaltener Waffe zur Herausgabe des Fahrzeugs gezwungen werden. Auch kommt es immer wieder vor, dass Diebe zu jeder Tageszeit an Ampeln oder in dichtem Verkehr
Autoscheiben einschlagen, um das auf dem Beifahrer- oder Rücksitz befindliche Gepäck zu entwenden.
Trickdiebstähle (z.B. das Betäuben der Opfer durch mit Äther versetzten Parfumproben, die in Einkaufszentren und auf Parkplätzen angeboten werden) kommen ebenfalls immer häufiger vor.
Es wird dringend davon abgeraten, sich bei bewaffneten Überfällen zur Wehr zu setzen, da sich die Täter dann nicht scheuen, von der Waffe Gebrauch zu machen.
Seit Anfang 2007 gibt es in Costa Rica eine Touristenpolizei, die v.a. in den großen
Touristenzentren wie Jacó, Tamarindo oder San José Zentrum im Einsatz ist. Sie ist jederzeit über die kostenlose Rufnummer 911 (auch englischsprachig) erreichbar und steht in Not geratenen Touristen zur Verfügung. Auch das hiesige Tourismusinstitut (ICT) bietet Touristen bei Fragen oder
Problemen über die kostenlose Rufnummer 800-8868-7476 oder 800-8887-4766 Unterstützung an.
Naturkatastrophen
Costa Rica liegt in der hurrikangefährdeten Zone. Während der Hurrikansaison (ca. Juni bis November) kommt es immer wieder zu starken Überschwemmungen. Es ist daher ratsam, sich in den internationalen wie auch lokalen Medien über die Wetterlage zu informieren.
Starke Regenfälle können gefährliche Flutwellen in Flüssen und Bächen sowohl in den Bergen als auch an der Küste verursachen. Es ist daher besondere Vorsicht beim Baden an Wasserfällen und in Flüssen (auch wegen Krokodilen), Wanderungen in Flusstälern und Aktivitäten wie Rafting geboten. Im Zweifel
sollte davon abgesehen werden. Während der Regenzeit kommt es immer wieder zu Erdrutschen, die Straßen vorübergehend unpassierbar machen können. Derzeit ist die erst in diesem Jahr erbaute Schnellstraße nach Caldera (Pazifikküste) nicht befahrbar.
Es besteht die Gefahr von Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Die Nationale
Katastrophenschutz-Kommission (Comisión Nacional de Emergencias) informiert auf ihrer Website unter http://www.cne.go.cr über evtl. Katastrophengebiete.
Am 8. Oktober 2010 ereignete sich ein Erdbeben der Stärke 5,9, welches fast alle Regionen des Landes erschütterte. Es wurden jedoch weder schwer verletzte Menschen noch erhebliche Sachschäden gemeldet.

Aktuelle Informationen über die Straßenverhältnisse finden Sie unter
http://www.transito.go.cr/estadorutas/index.html oder können diese telefonisch unter 800-87267486 (von Costa Rica aus) erfragen.

Allgemeine Reiseinformationen
Sprachen
Grundkenntnisse im Spanischen sind in Costa Rica empfehlenswert bzw. für Individualreisende notwendig. Touristische Dienstleistungen werden in der Regel aber auch in englischer Sprache angeboten. Vereinzelt gibt es Veranstalter mit deutschsprachigen Reiseleitern.

Geld / Kreditkarten
Euro kann man mittlerweile in allen größeren Städten Costa Ricas in Landeswährung (Colón)
umtauschen (z.B. Filialen der Banco Nacional de Costa Rica). Es empfiehlt sich zudem die Mitnahme von US-Dollar in bar bzw. die Verwendung von Kreditkarten. In einigen Gegenden werden nur Kreditkarten von VISA akzeptiert. Gelegentlich kommt es zu Störungen bei der Liquiditätsabfrage von
Kreditkarten. Man sollte aus diesem Grund ausreichend Geldmittel in Form von US-Dollar mitführen.
Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Kreditkarten sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen separat notieren.
An denjenigen Geldautomaten in San José, die an das Cirrus- und Maestro-Netzwerk angeschlossen sind, kann man auch Beträge in US-Dollar oder der Landeswährung Colones mit EC-Karte und Geheimnummer abheben. Überweisungen von Bank zu Bank können mehrere Wochen dauern, nehmen aber üblicherweise ca. fünf Arbeitstage in Anspruch. Für eine Überweisung muss der Empfänger ein Konto
bei einer Bank in Costa Rica haben. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money Transfer“ über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich [Service-Nr. in Deutschland: 0180-522 58 22; Fax Info Service: (0190) 58 52 52]. Geldtransfer mit
„Moneygramm“ über American Express ist ebenfalls möglich.

Mietwagen
Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden.
Die meisten Mietwagenfirmen bieten die Möglichkeit an, einen Transfer vom Flughafen zum Hotel zu buchen. Der Mietwagen wird dann am nächsten Morgen zum Hotel gebracht, so dass dem Kunden nach langem Flug die Hotelsuche im undurchsichtigen Straßengewirr von San José erspart bleibt.

Straßenverkehr
Die Straßen befinden sich oft in einem sehr schlechten Zustand; dies führt auch wegen der häufigen Nichtbeachtung von Verkehrsregeln zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Defensives Fahren wird dringend angeraten. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In jedem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft INS abwarten. Die nationale Notrufnummer ist die 911. Bei einem
Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen - unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält (bis zu ca. 2.000,-- USD).
Am 1. Januar 2009 sind die Strafen für verkehrswidriges Verhalten extrem verschärft worden. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefängnisstrafe, die, sollte es dabei zu einem Unfall mit Todesfolgen kommen, bis zu 15 Jahren betragen kann.
Auch wenn die Entfernungen in Costa Rica oft kurz erscheinen, nehmen Überlandreisen oft viel Zeit in Anspruch, Aktuell sind aufgrund verstärkter Regenfälle einige Hauptverkehrsstraßen ganz oder
teilweise gesperrt. Die Schnellstraße zwischen San José und Calderas ist wegen Reparaturarbeiten für unbestimmte Zeit komplett geschlossen (Stand: 12.10.2010). Weitere Informationen zum Zustand der Landstraßen finden Sie im Abschnitt Naturkatastrophen.

Sonstige Hinweise
Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker
Wellengang können leicht auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jährlich zum Tod von
Touristen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu
bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen (z. B. keine Gefahrenhinweise, kaum Rettungsschwimmer,
keine Rettungsboote) sehr häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen.
Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) erfreut sich in Costa Rica immer größerer
Beliebtheit. Da es hierbei immer wieder zu Unfällen kommt, ist es ratsam, Abenteuer-Touren nur bei
etablierten Tourismusunternehmen zu buchen. Die costaricanischen Behörden regulieren und überwachen
die Sicherheitsbestimmungen der Abenteuer-Tourismusunternehmen, so dass registrierte Unternehmen
mit entsprechender Genehmigung die vorgegebenen Sicherheitsstandards erfüllen müssen und über eine
entsprechende Versicherung verfügen.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass
visafrei einreisen. Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B.
Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür eine Aufenthaltserlaubnis
beantragt werden. Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Botschaft von Costa Rica,
Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin www.botschaft-costarica.de eingeholt werden. Die
costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website
unter www.migracion.go.cr
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja

Vorläufiger Reisepass
Ja (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den
Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen ein Rückflugticket vorlegen und
nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten,
Traveller Cheques, etc.).

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht unter Umständen Visapflicht!)

Reisepass
Ja

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)

Weitere Anmerkungen
Bei der Ausreise von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige sind oder die in der
Vergangenheit mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser
Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils
oder einer 3. Person ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden ein sog. "Permiso de
Salida", das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der
costaricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise
aus Costa Rica nicht gestattet. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig
sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden.
Sonstige Minderjährige können grundsätzlich allein einreisen, sofern sie über einen eigenen
Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen
können. Eine Ausreiseerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen
Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von den Eltern begleitet werden.
Ausnahmen bestehen für Kinder, die auch die costaricanische Staatsangehörigkeit haben oder in der
Vergangenheit in Costa Rica gelebt haben. Hier sollte vor der Einreise Kontakt mit der
costaricanischen Botschaft in Berlin aufgenommen werden.
Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den
Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und
nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll.

Reisen über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über
die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z.B. Kaffee) im Handgepäck nicht
gestattet. Zu Ausnahmen (z.B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie.
Zusätzliche Zeit sollte aufgrund der erweiterten Sicherheitsvorkehrungen einkalkuliert werden.
Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z.B. durch Diebstahl) von der
Botschaft kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass
berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über
die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die
Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug
nach Deutschland umgebucht werden muss.
Gebühren bei Ausreise
Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine
Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt.
6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei
Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen
47,00 USD und 67,00 USD.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Auskünfte sind daher grundsätzlich
bei der costaricanischen Botschaft in Berlin einzuholen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei
der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im
Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen.
Da sich die Zollbestimmungen häufig ändern und nur costaricanische Behörden verbindliche Auskünfte
über costaricanische Vorschriften erteilen können, wird empfohlen, aktuelle Auskünfte bei der
Botschaft von Costa Rica
Dessauer Straße 28/29
10963 Berlin
www.botschaft-costarica.de
einzuholen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz und -handel sind auch in Costa Rica strafbare Delikte und werden von den einheimischen
Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist mit einer Verurteilung zu einer drastischen Haftstrafe zu
rechnen.
Ein besonderes Augenmerk richten die costaricanischen Strafverfolgungsbehörden auch auf Fälle von
Kindesmissbrauch. Auch hier drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen,
dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in
Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus
einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt
für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen
und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie,
ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch
Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich der Anopheles-Mücken im ganzen Land im ganzen Jahr. San
José und Gebiete >1800m gelten als malariafrei. Insgesamt sind die Fallzahlen seit 2005 deutlich
rückläufig, siehe auch www.paho.org
Die durch pl. falciparum verursachten und potentiell tödlichen Fälle treten im Land nur vereinzelt
auf.
Eine medikamentöse Dauerprophylaxe wird gegenwärtig nicht empfohlen - zu aktuellen Empfehlungen
siehe auch www.dtg.org
Eine Abweichung von dieser Empfehlung kann im Einzelfall im Rahmen eines individuellen
Beratungsgespräch bei einem Reise-/ Tropenmediziner besprochen werden.
Aktuell -Dengue
Die bisherige Aktivität für 2010 hat im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zugenommen - vgl.
www.paho.org
Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die
Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende
Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem
selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue
gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten
Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung
bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien (s.u.).
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen
vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im
Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum
Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen.
Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die
Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
Leishmaniose
Leishmaniose kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken
übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s.u.).
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser
übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen
jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise-
bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
HIV
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und
Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion.
Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Persönlicher Mückenschutz
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:körperbedeckende
Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und
nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellents auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.

Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen
technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit
daher in Deutschland erfolgen.
Eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf der Website der deutschen
Botschaft San José unter www.san-jose.diplo.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere
bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.





Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Auswärtiges Amt Stand 11.03.2011 Tsunamiwarnung Costa Rica Caldera Pazifikküste Sicherheitshinweise Reiseinformationen Touristenzentren Cahuita Puerto Viejo